Die Geschichte der Bürgergarde Gengenbach ist naturgemäß aufs engste mit dem
Schicksal der ehemals freien Reichstadt Gengenbach verbunden.
Als Im Jahre 1246 der Straßburger Bischof Heinrich von Stahleck die Stadt mit
einer Mauer umgab war auch ein Wach- und Ordnungsdienst zum Schutz der
Bürger aufgestellt.
Dieser Wache, die im Laufe der Jahrhunderte die Namen Bürgerwache, Bürger-
wehr, Bürgermiliz, Landmilitz, Schützencorps, Stadtmilitär, Husaren-Corps,
Jäger-corps, Bürgerliche Soldaten, Bürgermilitär und als letzte vor der Auflösung
Bürgergarde erhielt, waren alle Männer von 18 bis 65 Jahren verpflichtet. Der je-
weilige Kommandant war der Stettmeister. (mittelalterliche Bezeichnung für
„Bürgermeister“)
Die Stadtsoldaten waren auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen im Einsatz,
so zum ersten mal im Jahre 1395, als durch Zollstreitigkeiten die Straßburger vor
den Toren aufzogen aber erfolgreich abgewehrt wurden.
Eine der frühsten Aufzeichnungen, eine Eintragung im amtlichen Ratsprotokoll
vom Jahre 1460 besagt:
1.) Ein Jeglicher, der seine Wohnung und Besitz als ein Bürger zu Gengenbach
haben will, soll schwören, unserer Stadt und Gemeinwesen getreu und hold zu sein,
ihren Schaden zu wenden, Nutz und Frommen zu werben und Schultheiß, Meister
und Rat daselbst gehorsam sein und ihr Gebot halten.
2. Und wenn man Sturm läut, so soll der Bürger am Tage vor die Ratstub kommen
mi tseinem Gewehr und Gewappnet und Schultheiß, Meister und Rats Gebot
und Befehl getreulich gehorsam sein. Wer aber außerhalb der Stadt sesshaft ist,
soll nachts an die Stadttore kommen und den Befehl von Schultheiß, Meister und Rat
gehorsam sein.
Am 9. Mai 1525 kam ein wilder Haufen vor die Tore der Stadt, der im Bauern-
krieg plündernd durch die Lande zog. Auch hier konnte sich das Bürgermilitär
erfolgreich verteidigen.In den friedlichen Zeiten gehörten folgende Dienste zu den
Aufgaben des „Stadt-Militärs“. Innerhalb der „Muren“ Wach und Ordnungsdienst,
Feuerwache, Überwachen der Märkte, Schutz der Sonntagsruhe und ähnliche
polizeiliche Aufgaben Außerhalb der Stadtmauern war der Streifendienst zu ver-
richten, bei dem „Diebsgesindel, Marodeure und Vagabunden“ dingfest zu machen
waren.
Besondere Aufmärsche waren nur an großen Festen zu sehen, wobei aus der
mittelalterlichen Zeit zu nennen sind: Der Schwörtag, der Feiertag der Zünfte im
Juni, der Georgs-Markt im Frühjahr und Martini Martkt im Spätjahr, dann die
kirchlichen Feiertage: Korpus-Christi (Fronleichnam), St. Jacobi und St. Anna im
Juli, St. Katharinentag am 28.11. An letzterem Tag wurde auch die Wahl des
Stettmeisters im Grossen Rat durchgeführt, der zugleich wie bereits schon erwähnt
zugleich der Kommandant der Bürgerwehr war.
In den alten Ratsprotokollen des 15. und 16. Jahrhunderts ist von Uniformen noch
nichts erwähnt, doch ist aus den Aufzeichnungen zu entnehmen, dass die Bürger
beim Wachdienst neben Bandolier und Säbel bestimmte Abzeichen trugen. Ledig-
lich der Hut war von einheitlicher Form, der mit einem Federbusch geziert war.
Außer der Bürgerwache hatten nur noch die Ratsherren das Recht, geschmückte
Hüte zu tragen Der Hut galt als das Symbol der Macht, der Federbusch war das
Zeichen der Freiheit. Jeder geschmückte Hut musste von der Bürgerschaft ge-
grüsst werden, gleichgültig wer sein Träger war.
Im Jahre 1607 begehrte die „Schützengesellschaft“ ein neues Schützenhaus. Der
Kommandant wurde Schützenmeister genannt. Durch den Sieg über die Franzosen
am Annatag 1687 wurde dieses Fest als besonderer Feiertag der Bügermiliz be-
gangen.
In der Zeit von 1618 – 1648, während dem 30-jährigen Krieg, wurde die Stadt-
miliz verstärkt in Anspruch genommen durch Verdoppelung der Wachen und Ab-
wehr feindlicher Horden. 1634 erfolgte der Einfall der Schweden, wobei die Stadt
geplündert und angezündet wurde. Der
zeitgenössische Chronist Pater Feinlein merkt hinzu, „das nit ein einzig Hüsli übrig blieb“. Über die Schreckenszeit der
Schweden schweigt das Ratsprotokoll von 1634-1637, da keine Sitzungen statt-
fanden und auch keine Aufzeichnungen vorhanden sind.
Ein weiteres Kapitel bei dem die Bürgerwehr auch keine Chance gegen die Über-
macht hatte, war die Brandschatzung am 8. September 1689 durch die franzö-
sischen Truppen General Melacs hatte den Auftrag von Ludwig XIV. erhalten
,„alle rechtsrheinischen Festungen zu schleifen“, was für Gengenbach fast die voll-
ständige Zerstörung bedeutete
Die Stadt und hiermit die Bürgerwehr erholten sich hiervon nur sehr langsam. Erst
im Jahre 1705 war die Ordnung wieder hergestellt. Im Jahre 1715 wurde vom Rat
der Stadt angeordnet „fürderhin 2 Rotten mit Unter- und Obergewehr auf den Jahr
märkten für Ordnung zu halten „.Stadtschreiber Dornblüth hat um die Zeit von 1720
alle bestehenden Eide und Ordnungen in eine neue Fassung gebracht. In die-
sem Bürgerrecht war auch die Pflicht, dass jeder Jungbürger, sowie auch die zuge-
zogenen Neubürger aus eigenen Mitteln ein Ober- und Untergewehr und einen Feuereimer zu stellen hatten.
Neben Repräsentationen gehörte die Feuerschau und das Löschwesen zu den Auf-
gaben des Stadtmilitärs. 1722 erlässt der Rat eine Schützenordnung, die eine An-
weisung an die Zünfte enthält, sich regelmäßig am Schießen zu unterrichten, „dass
jeder mit seinem Gewehr hantieren und richtig gebrauchen kann“. Im Sommer-
halbjahr wurde allsonntäglich ein Schießdienst in Gruppen und bestimmten Regeln
eingeteilt.
Hierbei erfahren wir aus dem Jahre 1723 zum ersten mal von einem Musikzug des
Bürgermilitärs, denn „Zum Schießrain wurde mit Fahnen, Pfeifen und „Trummbeln“
abmaschiert. Jede Zunft musste hierbei den eigenen Schützenkönig ermitteln.
Im Jahre 1740 war die Frau Markgräfin von Baden und Rastatt in Gengenbach zu
Gast. Der Rat ordnete an, den hohen Gast mit 60 Mann am Ortenberger Bann ab-
zuholen und bei der Ankunft 24 Böller auf dem Bergle abzufeuern. Außer der
Bürgergarde wird im Jahr 1754 auch eine Miliz genannt, die von wohlgewach-
senen Bauernbuben in roten wollenen Hemden spricht. Es war die Landwehr aus
den Talgemeinden, die auch eine Reitergruppe unterhielt.
Auch erst im 17. Jahrhundert wurde eine genaue Kleider-Ordnung bei der Bür-
gerwehr eingeführt und grüne Uniformen angeschafft. Die Offiziere der Bürger-
wache trugen abgestufte gold- und silber-gestickte Blätterverzierungen am Kragen.
Bei Paraden und feierlichen Anlässen wurden von den Miliz-Soldaten ausserdem
Schärpen in den Stadtfarben weiss-rot getragen.
1763 wurde Prälat Jacob Trautwein vom Weihbischof in Straßburg als Abt ein-
gesetzt. Der Rat beschloß hierzu „Die Bürger sollen unter dem Niggeltor para-
dieren. 60 Bauernbuben sollen in Ihren roten wullenen Hemden auf dem Lauben-
platz in der Ordnung stehen und das Gewehr präsentieren. Die Reiter erhalten neue
Monturen.“
Beim Empfang des Baron v. Bender, k.u.k. „Generalfeldmarchall“ im Jahre 1784
hält die Miliz dem Gast zu Ehren ein Schießen ab. Im gleichen Jahr zieht auch die
Bürgerwache in das neue Rathaus ein. Der Zwölfer und „Stettmeister“ vom jungen
Rat Lienemann trug als Kommandant der Bürgergarde den Namen „Stadtkapitän“.
Schwere Jahre hatte das Bürgermilitär um das Jahr 1792. In diesen Wirren wurde
die Bürgerwehr durch die Eingliederung von Landmilizen aus umliegenden Ort-
schaften, umfasst 150 Mann aufgerüstet. Auf dem „Mercyschen Hof“ wird eine
Kaserne eingerichtet. Auch werden neue Gewehr beschafft. Im Jahre 1802, ein
Jahr vor der Säkularisation und somit dem Ende der freien Reichstadt, werden neue
Monturen „für das hiesige Militär“ beschafft.
Nach Auflösung der Freien Reichstadt gibt der Stettmeister das Kommando über
die Bürgermiliz ab. Von da ab wird erstmals ein Bürger ausserhalb des Rats zum
Kommandant gewählt. Sein Name lautete Jakob Wernert. Aus den sieben Stabs-
gemeinden entstanden vier politische Gemeinden. Der neue Staat verlangte das
Weiterbestehen der Bürgergarde. Zusammen mit den neuen Gemeinden wurden
200 Mann Militär unterhalten. Die großherzogliche Vogtei war in allen Dingen
jetzt bestimmend.
Zur Hochzeit des Kurprinzen von Baden-Durlach mit Prinzessin Stefanie im Jahre
1806, ergeht die Anweisung, mit dem Musik-Corps zu paradieren, Böller und Sal
ven zu geben.
Erst um 1820 begann wieder aktives Leben in dem damaligen Jägercorps. 1830
wird die Anschaffung einer neuen Fahne beschlossen. Desweiteren beschließt der
Rat, dass bei jeder Heiratsbewilligung 12 Gulden für die Ausrüstung bezahlt wer-
den müssen.
Unter Kommandant Lauterwald wurde 1832
die von der Stadt gestiftete Fahne geweiht.
Sei jener Fahnenweihe gab man sich den
Namen „Bürgergarde“. Auch wurden die
„Gesetze des bürgerlichen-Jägercorps“
ministeriell genehmigt
Hierdurch wurde jedes Mitglied „auf seine
Bürgerpflicht bekräftigt und thätig dazu bei-
zutragen, dass sie im Innern unserer Stadt und
den Kreis unserer Familien gegen Übel, welche Ihm von Auswüchsen der mensch-
lichen Gesellschaft zugefügt werden können,
gemeinschaftlich schützen werden.“ Diese
Gesetze regeln alles mit großer Genauigkeit,
was zum gesamten Dienst gehört. Diese Sat-
zung trat am 11 Oktober 1830 in Kraft. Das
Corps bestand derzeit aus zwei Offizieren, einem Regimentsquartiermeister, einem
Feldwebel, acht Unteroffizieren, einem Tambour-Major, einem Kapellmeister, 26
Musikanten und 32 Soldaten.
Die Uniformbeschreibung aus dieser Zeit entspricht der heutigen Uniform mit dem
Unterschied, dass das Corps im Winter schwarz/graue Hosen aus Tuch trug. Der
Preis der Uniform betrug 15 Gulden und musste von jedem Soldaten selbst ent-
richtet werden. Die Dienstzeit war auf 6 Jahre festgelegt. Nach dieser Zeit konnte
er sich neu verpflichten. Im Jahre 1837 wird die Bürgergarde mit 95 Mann ange-
geben und der Gemeinderat legt folgende vier Punkte als Aufgaben dieser fest:
Streifendienste; Jahrmarktwache, Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Ruhe.
Durch Ausrücken werden Fremde angezogen. Dies zur Zierde, es gereiche Gen-
genbach zur Ehr.
Im Revolutionsjahr 1848 hatte die Bürgergarde Gengenbach eine Stärke von 220
Mann. Die Stadt kaufte zur Verteidigung 200 neue Gewehre. Da die bereits vor-
handenenen Gewehre bisher im Salzmagazin gelagert wurden, waren diese größten-
teils voller Rost. 1849 wurde nochmals mit einem Darlehen die Bürgergarde und
vor allem die Landmiliz ausgerüstet. Das preußische Infanterieregiment besetzte
vom 3. – 5. Juli 1849 die Stadt und nahm bei ihrem Abzug das Pulver mit und zer-
störte alle Waffen. Auf staatliche Anordnung musste die Bürgergarde aufgelöst
werden.
Die Uniformen übernahm die Stadtmusik, die sich fortan Blechmusik nannte. Aus
den Reihen der Bürgergarde fanden sich 50 Mann zu einer Löschmannschaft. So
sind aus der ehemaligen Bürgergarde die Stadtmusik und die Feuerwehr heraus-
gewachsen